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Der ablauf einer Scheidung, die nur über einen anwalt läuft, braucht eine Scheidungsvereinbarung.Das einzige notwendige Zugeständnis von dir dafür ist, dass Du auf einen eigenen Rechstbeistand verzichtest.Ferner macht es Sinn, die Dinge, die nachehelich gelten sollen, in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.
Seine Aktion: Er stellt den Antrag ohne eine solche Scheidungsfolgevereinbarung, nimmt aber den Verzicht auf Rentenausgleich auf und sagt, dass ich darauf ja wohl keinen Anspruch hätte...Das sind alles nur kleine dumme Ungereimtheiten, die mich aber aufreiben, weil sich alles so einfach klären ließe, wenn man vernünftig sprechen könnte.Aber das kann oder will er nicht.
Ganz ehrlich, wenn Du das so siehst - warum willst Du auf einen zweiten...auf Deinen Anwalt verzichten?
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