Checkliste: Trennung - Was Sie beachten sollten
Bei einer Trennung sind so viele Sachen zu berücksichtigen und zu erledigen,
dass häufig wichtige Unterlagen vergessen werden. Später in einem Scheidungsverfahren
kommt man an diese Unterlagen in der Regel nicht mehr heran.
Deswegen sollten Sie folgende Dinge bei Ihrem Auszug auf gar keinen Fall vergessen:
Vereinbaren Sie einen Termin für eine Rechtsberatung, nur so können Sie
erfahren, welche Gefahren in der Trennungszeit auf sie lauern; eine Erstberatung
beim Rechtsanwalt kostet maximal 190 € plus MwSt. und manchmal von den
Rechtsschutzversicherungen übernommen; bei kleinem Einkommen und
Vermögen kann Beratungshilfe beantragt werden.
Überprüfung und gegebenenfalls Absprache, ob eine Mediation für Sie und
Ihren Partner als Möglichkeit der gütlichen Regelung in Betracht kommt.
Persönliche Unterlagen und Dokumente (Sparbücher und Kontoauszüge,
Rentenunterlagen, Zeugnisse, Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder)
mitnehmen, wenn Sie die gemeinsame Wohnung verlassen.
Kopien von Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen Ihres Ehegatten
oder Lebenspartners sowie der Lebensversicherung und von Wertpapieren anfertigen.
Falls ein gemeinsames Konto besteht, schnellstens ein eigenes Konto besorgen
und sämtliche eigenen Zahlungen auf dieses neue Konto umleiten sowie die
Hälfte des Geldes des gemeinsamen Kontos auf das neue eigene Konto transferieren.
Falls Ihr Ehegatte oder Lebenspartner eine Kontovollmacht besitzt, so widerrufen
Sie bitte sofort diese Kontovollmacht, damit das Konto nicht leergeräumt werden kann.
Bitte überprüfen Sie Ihre Lastschriften: Abbuchungen können oft innerhalb
von 6 Wochen storniert werden. Auch die Abzahlung von Darlehensraten für
etwas, was nun allein der andere Ehegatte oder Lebenspartner nutzt, sollten
schnellstmöglich gestoppt werden.
Lassen Sie EC- Partnerkarten für Ihr Konto sperren, so dass Ihr Ehegatte
oder Lebenspartner auf das Konto keinen Zugriff mehr hat.
Nachweise über gemeinsame Schulden und laufende Zahlungs-verpflichtungen
wie Miete, Nebenkosten, Versicherungsbeiträge etc. beschaffen.
Informationen über das gemeinsame Grundeigentum beschaffen und Belege
wie Grundbuchauszug und Grundsteuerbescheid kopieren.
Kopieren Sie, wenn möglich die Dokumente wie z.B. Kontoauszüge,
Gehaltsabrechnungen, Jahresabrechnungen von Wertpapierdepot,
Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensverträge, des anderen Ehegatten
oder Lebenspartners, damit Ihre Anspruche errechnet werden können und
Ihr Ehegatte oder Lebenspartner Ihnen keine Einkünfte verschweigen kann.
Ändern Sie so schnell wie möglich das Testament, da sich die gesetzliche
erbrechtliche Lage erst nach der Scheidung, aber noch nicht nach der Trennung
ändert; bei einem gemeinsamen Testament sollte gegebenenfalls ein eigenes
Testament geschrieben und das gemeinsame Testament für ungültig erklärt werden.
Persönliche Gegenstände, wie z.B. Kleidung, Fotos, Möbel, Schmuck etc.
mitnehmen.
Haftung für gemeinsame Schulden klären.
Absprache über die Aufteilung des Hausrats: Überblick verschaffen, wem was
gehört und was beiden gemeinsam gehört. Falls keine Einigung über die
Aufteilung der gemeinsamen Hausratsgegenstände möglich ist, die Gegenstände
mitnehmen, die Ihnen am Herzen liegen, nicht für gemeinsame Kinder gebraucht
werden und höchstens die Hälfte des gesamten Hausrats ausmachen.
Mietverhältnis klären. / Krankenversicherungsschutz klären.
Sonstigen Versicherungsschutz abklären; bei einer Lebensversicherung sollte
gegebenenfalls der andere Ehegatte oder Lebenspartner als Bezugsperson nach
Ihrem Tod entfernt und eine andere Bezugsperson z.B. Kinder, Eltern,
Geschwister, Freunde etc. als Bezugsperson benannt werden.
Gemeinsame Kreditverträge kopieren oder mitnehmen.
Alle Kreditverträge, die nur Sie betreffen, mitnehmen.
Falls nötig, Auskunftssperre beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde und bei allen
zuständigen Ämtern veranlassen.
Termin mit Steuerberater vereinbaren: Für die Berechnung des Unterhalts als
auch für den Zugewinnausgleich sollten die Steuerbescheide und Unterlagen oder
Kopien von sämtlichen Vermögens- und Finanztransaktionen angefordert werden. |